Bestimmungen:
Das Reisegewerbe beinhaltet eine Einschränkung der Werbemöglichkeiten.
So darf ich auf vorherige Bestellung des Auftraggebers keine Aufträge annehmen. Die Auftragsinitiative muss immer von mir ausgehen. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist es mir als
Reisegewerbetreibende untersagt im Internet eine Kontaktnummer zu veröffentlichen, damit Kunden Kontakt mit mir aufnehmen können. Um Dir trotzdem die Möglichkeit zu geben mit mir Kontakt
aufzunehmen und um alle Fragen beantworten zu können, darf ich Dich kontaktieren.
Der Reisegewerbetreibende muss ohne vorherige Bestellung auf seine Kunden zugehen und nach Aufträgen fragen. Das heißt also, der erste Kontakt muss vom Reisegewerbetreibenden aus zustande kommen.
Bitte hinterlasse mir deine Kontaktdaten, ich werde mich umgehend bei dir melden!